W1 – Juniorprofessur mit Tenure Track "Kunstgeschichte" (Univ. Trier)

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Dekanat Fachbereich III

Im Fachbereich III (Altertumswissenschaften, Geschichte, Kunstgeschichte, Politikwissenschaft) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
W1 – Juniorprofessur (m/w/d) für Kunstgeschichte mit dem Schwerpunkt Kunst und Wissen im kulturellen Wandel der Frühen Neuzeit mit Tenure Track nach W2
zu besetzen.

Die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber vertritt die Geschichte der frühneuzeitlichen Kunst in der Lehre in ihrer gesamten Breite. Gefordert wird ein Forschungsschwerpunkt im Bereich Kunst und Wissen im kulturellen Wandel mit Schwerpunkt Frankreich. Die verantwortliche Mitwirkung an bereits bestehenden und geplanten Forschungsverbünden des Faches und Fachbereichs III ist wünschenswert.

Die Mitwirkung an allen Studiengängen, an denen das Fach Kunstgeschichte beteiligt ist, sowie die Mitarbeit an der Entwicklung neuer (anwendungsbezogener) Masterstudiengänge und der Lehramtsstudiengänge wird erwartet. Erfahrungen in der akademischen Lehre, dem Einwerben von Drittmitteln sowie die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mit benachbarten Fächern, speziell der Geschichte, sind unabdingbar.

Es gelten die Einstellungsvoraussetzungen des Hochschulgesetzes (HochSchG) des Landes Rheinland-Pfalz. Vorausgesetzt werden ein abgeschlossenes Studium an einer Universität oder vergleichbaren Hochschule (ausgenommen mit einem Bachelorgrad) oder ein Masterabschluss, pädagogische Eignung und eine qualifizierte Promotion in einem für das Fach relevanten Bereich.
Gemäß § 55 HochSchG werden Juniorprofessuren zunächst für die Dauer von drei Jahren besetzt und nach positiver Zwischenevaluation um weitere drei Jahre verlängert. Im Anschluss daran ist eine dauerhafte Übertragung der o.a. Professur (Bes.Gr. W2 LBesG) vorgesehen, wenn sich die Stelleninhaberin oder der Stelleninhaber nach Maßgabe der einschlägigen hochschulrechtlichen Regelungen (Evaluationsverfahren) bewährt hat und die allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Auf § 50 Abs. 5 Satz 3 HochSchG wird in diesem Zusammenhang hingewiesen. Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt. Die Universität Trier ist bestrebt, die Zahl ihrer Professorinnen zu erhöhen, und fordert Wissenschaftlerinnen nachdrücklich zu einer Bewerbung auf.
Das Land Rheinland-Pfalz und die Universität Trier vertreten ein Konzept der intensiven Betreuung der Studierenden und erwarten deshalb eine hohe Präsenz der Lehrenden an der Universität.
Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, ihre Unterlagen (Lebenslauf, Schriftenverzeichnis, Verzeichnis der Lehrveranstaltungen, ggf. Lehrveranstaltungsevaluationen, Zeugnis- und Urkundenkopien) und eine kurze Darstellung der bisherigen Forschungsvorhaben dem Dekan des Fachbereichs III der Universität Trier, Prof. Dr. Torsten Mattern, 54286 Trier, in elektronischer Form (pdf-Datei von max. 10 MB) an dekanatfb3@uni-trier.de bis zum 31.10.2019 einzureichen.

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